Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 die Auslegung des Bebauungsplans N-777 F (Fliegerhorst/Experimentierfeld Wohnen und Arbeiten „Smart City Lab/ENaQ) beschlossen.

Ziel der Planung ist es, auf Basis des Masterplanes Fliegerhorst die planungsrechtliche Grundlage für das Entstehen eines besonderen Wohn- und Arbeitsgebietes zu ermöglichen.

In der öffentlichen Auslegung werden die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Änderungswünsche zu dem Bebauungsplan vorbringen. Die öffentliche Auslegung bildet die letzte Möglichkeit, um auf die im Bebauungsplan dargestellten Planungen Einfluss zu nehmen.

Der letzte Schritt des Bauleitplanverfahrens bildet die Bekanntmachung. Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Oldenburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

Alle weiteren Informationen zur Planung sowie der Einreichung Ihrer Stellungnahmen finden Sie hier!

© Grafik: Stadt Oldenburg
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 die Auslegung des Bebauungsplans N-777 F (Fliegerhorst/Experimentierfeld Wohnen und Arbeiten „Smart City Lab/ENaQ) beschlossen.

Ziel der Planung ist es, auf Basis des Masterplanes Fliegerhorst die planungsrechtliche Grundlage für das Entstehen eines besonderen Wohn- und Arbeitsgebietes zu ermöglichen.

In der öffentlichen Auslegung werden die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Änderungswünsche zu dem Bebauungsplan vorbringen. Die öffentliche Auslegung bildet die letzte Möglichkeit, um auf die im Bebauungsplan dargestellten Planungen Einfluss zu nehmen.

Der letzte Schritt des Bauleitplanverfahrens bildet die Bekanntmachung. Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Oldenburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.

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