Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 27. Mai 2019 einstimmig den Bebauungsplan N-777 F als Satzung beschlossen. Nach den Bebauungsplänen N-777 D und N-777 E ist es der dritte Teilbereich auf dem Fliegerhorst, dessen Bebauung geregelt wurde. Auf 16 Hektar entstehen dort eine Schule, ein Gewerbegebiet sowie ein klimafreundliches und innovatives Wohnquartier. Das Wohnquartier, das im Rahmen des Projektes „Energetisches Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst“ entwickelt wird, bietet auf vier Hektar für circa 300 Menschen Wohnraum.

„Ziel ist es, in diesem Quartier Energie möglichst lokal und klimafreundlich zu produzieren und effizient zu nutzen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zeigen, wie alltagstauglich erneuerbare Energien sind“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Ein Teil der Dachflächen muss für Aufbauten wie Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen vorgehalten werden. Gebäudefassaden dürfen explizit für die Energiegewinnung genutzt werden. Zudem lässt der Bebauungsplan beim Bau der Gebäude einen großen Gestaltungsspielraum, damit sie beispielsweise zur Produktion von Solarenergie optimal nach der Sonne ausgerichtet werden können.

Um die Luftqualität, das Mikroklima und den Regenwasserabfluss in dem Wohnquartier zu verbessern, schreibt der Bebauungsplan eine Begrünung von den Dachflächen vor, die nicht der Energiegewinnung dienen. Fassadenbegrünung ist ausdrücklich zulässig. Die vorhandenen Waldflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und in den angrenzenden Gebieten dienen zusätzlich als Kalt- und Frischluftlieferanten.

Auch bei der Verkehrsplanung wird der Klimaschutz berücksichtigt. Um ein autoarmes Quartier zu realisieren, sieht der Bebauungsplan niedrige Stellplatzschlüssel vor. Während im Stadtgebiet von Oldenburg durchschnittlich 1,25 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben sind, müssen im klimafreundlichen Quartier für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur je 0,6 Parkplätze geschaffen werden. Bei besonderen Wohnformen wie beispielsweise Bau- und Wohngemeinschaften oder studentischem Wohnen sind sogar nur 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich. Auch dürfen Autos nur in wenigen Ausnahmen direkt im Wohnquartier parken. Stattdessen entsteht Parkraum in einer angrenzenden Quartiersgarage. Damit die Bewohnerinnen und Bewohner nicht auf das Auto angewiesen sind, gibt es eine Busanbindung und eine Haltestelle direkt im Quartier. Ein attraktives Wegenetz für Fußgänger und Fahrradfahrer ist ebenfalls in Planung.

Der Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt rechtskräftig. Zuvor muss noch die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems genehmigt werden.

Quelle: Stadt Oldenburg

Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 27. Mai 2019 einstimmig den Bebauungsplan N-777 F als Satzung beschlossen. Nach den Bebauungsplänen N-777 D und N-777 E ist es der dritte Teilbereich auf dem Fliegerhorst, dessen Bebauung geregelt wurde. Auf 16 Hektar entstehen dort eine Schule, ein Gewerbegebiet sowie ein klimafreundliches und innovatives Wohnquartier. Das Wohnquartier, das im Rahmen des Projektes „Energetisches Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst“ entwickelt wird, bietet auf vier Hektar für circa 300 Menschen Wohnraum.

„Ziel ist es, in diesem Quartier Energie möglichst lokal und klimafreundlich zu produzieren und effizient zu nutzen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zeigen, wie alltagstauglich erneuerbare Energien sind“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Ein Teil der Dachflächen muss für Aufbauten wie Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen vorgehalten werden. Gebäudefassaden dürfen explizit für die Energiegewinnung genutzt werden. Zudem lässt der Bebauungsplan beim Bau der Gebäude einen großen Gestaltungsspielraum, damit sie beispielsweise zur Produktion von Solarenergie optimal nach der Sonne ausgerichtet werden können.

Um die Luftqualität, das Mikroklima und den Regenwasserabfluss in dem Wohnquartier zu verbessern, schreibt der Bebauungsplan eine Begrünung von den Dachflächen vor, die nicht der Energiegewinnung dienen. Fassadenbegrünung ist ausdrücklich zulässig. Die vorhandenen Waldflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und in den angrenzenden Gebieten dienen zusätzlich als Kalt- und Frischluftlieferanten.

Auch bei der Verkehrsplanung wird der Klimaschutz berücksichtigt. Um ein autoarmes Quartier zu realisieren, sieht der Bebauungsplan niedrige Stellplatzschlüssel vor. Während im Stadtgebiet von Oldenburg durchschnittlich 1,25 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben sind, müssen im klimafreundlichen Quartier für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur je 0,6 Parkplätze geschaffen werden. Bei besonderen Wohnformen wie beispielsweise Bau- und Wohngemeinschaften oder studentischem Wohnen sind sogar nur 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich. Auch dürfen Autos nur in wenigen Ausnahmen direkt im Wohnquartier parken. Stattdessen entsteht Parkraum in einer angrenzenden Quartiersgarage. Damit die Bewohnerinnen und Bewohner nicht auf das Auto angewiesen sind, gibt es eine Busanbindung und eine Haltestelle direkt im Quartier. Ein attraktives Wegenetz für Fußgänger und Fahrradfahrer ist ebenfalls in Planung.

Der Bebauungsplan ist mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt rechtskräftig. Zuvor muss noch die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems genehmigt werden.